Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung

CityDog-Frankfurt

 

§1 Vertrag, Erbringung der Leistung

Die Hundebetreuung CityDog-Frankfurt, übernimmt jeweils entsprechend der getroffenen Absprache die vereinbarten Pflegeleistungen/Betreuung für den vereinbarten Zeitraum.

Sollten mehrere Betreuungstermine vereinbart worden sein und einer diese Termine kann nicht

eingehalten werden, so bleiben alle anderen davon unberührt.

Die Hundebetreuung wird durch den Hundehalter mit folgenden Vertragspartnern von CityDog-Frankfurt, Tanja Nikitin, Sina Nurtsch, Allexandra Völkers akzeptiert und genehmigt

§2 Sorgfaltspflicht

CityDog-Frankfurt verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu behandeln

und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Beim Gassi-Service wird der Hund nur auf Wunsch und auf Haftung des Hundehalters ohne Leine

laufen gelassen.

Der Hundebesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den

Hunden kennt, in Kauf nimmt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt.

§3 Material/ Zubehör

Der Hundehalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Hundebetreuung bereit,

insbesondere Medikamente (falls notwendig), Hundeleinen, Steuermarke etc.

§4 Krankheit, Unfall, Versterben des Hundes

  • Erkrankt/ Verunfallt der Hund während des Betreuungszeitraums und die tierärztliche Behandlung wird aus Sicht des Betreuers dringend notwendig, so willigt der Hundehalter ein, den Hund im Auftrag des Hundehalters und auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung (auch Narkose) an den im Betreuungsvertrag vereinbarten Tierarzt zu geben.
  • Sollte der Hund während des Betreuungszeitraums schwer erkranken oder sich verletzen, sodass der Tierarzt zum Einschläfern des Tieres rät, ist CityDog-Frankfurt, berechtigt dies durchführen zu lassen, wenn der Hundehalter/sein Bevollmächtigter nicht innerhalb von 24 Stunden erreichbar ist.
  • CityDog-Frankfurt, übernimmt keine Haftung bei einem evtl. Versterben des Tieres. Bei älteren, kranken Hunden wird vom Tierhalter mitgeteilt, was im Fall des Todes mit dem Hund passieren soll. Alle dadurch entstandenen Kosten (Tierarzt, Tierbestatter) gehen auf Rechnung des Hundehalters.

§5 Haftung

  • CityDog-Frankfurt haftet nicht für die vom Hundehalter falsch oder unvollständig gemachten Angaben und daraus resultierenden Folgen dieses Vertrages.
  • Der Besitzer haftet für alle Schäden, die während des Aufenthalts durch den/ die Hund(e) in oder an der Hundetagesstätte oder außerhalb an Dritten entstehen.
  • Für Schäden, die der/die Hund(e) während der vereinbarten Zeit bei CitDog-Frankfurt erleiden könnte, übernimmt der Tiersitter keine Haftung; die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§6 Futter

Das Futter wird vom Hundehalter/Eigentümer gestellt. Die Fütterungszeiten werden mit dem Hundehalter abgestimmt. Nach Vereinbarung kann auch Futter gestellt werden welches dann entsprechend in Rechnung gestellt wird.

In der Tagesbetreuung gibt es auch Rudel und Streufütterungen, soll der Hund daran nicht teilnehmen dürfen, müssen die Besitzer dies bitte schriftlich unter „Sonstiges“ notieren.

§7 Eigentum

Der Hundehalter/ Eigentümer versichert, dass für diese(n) Hund(e) eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.

Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter/ Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

§8 Sorgfaltspflicht

Der Hundehalter versichert, dass sein(e) Hund(e) gesund, entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie schutzgeimpft ist/sind.

Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

§9 Rechnung/Zahlung

Die Betreuungskosten sind jeweils im Voraus bei Terminvereinbarung fällig und richten sich nach derzeitig gültiger Preisliste.

Sollte ein Termin nicht min. 24 Stunden vorher abgesagt werden fallen 50% des Betreuungsentgeltes an, welche bei CityDog-Frankfurt zu entrichten sind.

§10 Abholung

Sollte der Hund nach dem vereinbarten Zeitraum der Urlaubsbetreuung, nicht binnen von drei Tagen abgeholt werden, ist CityDog-Frankfurt, berechtigt, den Hund an Dritte – auch kostenlos –  zu vermitteln bzw. im Tierheim/Tierpension abzugeben. Sollten dabei weitere Kosten entstehen, so trägt diese der Hundehalter.

§11 Vertragsänderungen

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam

§12 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.